Beweislast: Der Beklagte trägt die Beweislast. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Hier denkt man intuitiv (fälschlicherweise) an den (hier) unzutreffenden Satz "Höhere Gewalt muss der Beklagte beweisen". Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Dem kann der Beklagte mit einer sog. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen