Ist der Anspruchsberechtigte nicht selbst als Fahrer oder Halter eines Kfz an dem Unfallereignis beteiligt, dann ist die Anwendung des § 17 StVG ausgeschlossen. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
der Fahrer kann auf das Unterbleiben solcher Verkehrswidrigkeiten vertrauen, mit denen er bei verständiger Würdigung aller Umstände nicht zu rechnen brauchte. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen