Mit Ausnahme des merkantilen Minderwertes (§ 251 BGB) ergeben sich nach der Rechtsprechung alle Ansprüche aus § 249 BGB (beim Schmerzensgeld natürlich iVm § 253 Abs. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Ausnahme tatsächlich privat Versicherte, z. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen