Die Haftung gem. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Der Ausschluss einer Haftung nach § 7 I ist gem. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Es gilt hier, zweimal die Haftung nach § 7 StVG zu prüfen und damit logischerweise auch zweimal die höhere Gewalt. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
des nächtlichen Fahrens ohne Licht eine überwiegende Haftung annehmen will ( Vgl. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen