Fehlt es an dem Vorliegen höherer Gewalt gem. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Das Gericht muss dann idR nicht über die Beweisfrage "Kausalität" beweis erheben, sondern nur über das Vorliegen des StVO-Verstoßes (= der Todsünde). Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen