das unfallverursachende KFZ auf ebener Bahn nicht mehr als 20 km/h fahren kann (in der Regel ist dies etwa bei Gabelstaplern und Elektro-Rollstühlen der Fall; wohl aber nicht für die neuen Kleinstfahrzeuge, die mit Führerscheinklasse S gefahren werden können). Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen |