Die Ansprüche aus dem StVG sind für den Geschädigten grundsätzlich einfacher durchzusetzen, weil es sich bei § 7 StVG um eine Gefährdungshaftung handelt, ein Verschulden des Halters demnach keine Rolle spielt und bei § 18 StVG das Verschulden des Fahrers vermutet wird. Der Verkehrsunfall im 2. Staatsexamen
Denn es ist möglich, mit Hilfe derselben Mittel dieselben Gegenstände nachzuahmen, hierbei jedoch entweder zu berichten - in der Rolle eines anderen, wie Homer dichtet, oder so, daß man unwandelbar als derselbe spricht oder alle Figuren als handelnde und in Tätigkeit befindliche auftreten zu lassen. Aristoteles: Poetik